Skip to main content
Allgemein

Buch-Rezension: Social Media-Marketing & Recht

Endlich verständlich: Rechtsfragen im Social Media-Marketing

Das druckfrische Buch von Thomas Schwenke Social Media Marketing und Recht
aus dem O’Reilly-Verlag ist kein juristischer Grundkurs sondern ein Nachschlagewerk für alle, die im Social Media-Marketing als Unternehmen oder für Unternehmen in Deutschland aktiv sind. Und es ist für Leute mit juristischer Vorbildung geschrieben, die wissen wollen, wie sich das Social Media-Marketing mit den bekannten rechtlichen Regeln verträgt.

Gleich auf der 2. Seite macht der Rechtsanwalt klar:

„Es gibt kein einheitliches Social Media-Recht. Vielmehr müssen viele unterschiedliche Vorschriften in vielen Gesetzen beachtet werden.“

Und führt danach einmal alle wesentlichen Gesetze an, die mit dem Social Media-Marketing berührt werden – insgesamt sechs. Schön, einmal alle an einer Stelle zu sehen.

Rechtsbewusstsein schaffen

Das Buch ist in zehn Kapitel vor allem nach Rechtsbereichen gegliedert. Es ist dazu angelegt, beim Leser eine Fehler-Sensorik zu entwickeln, ein Gefühl dafür, wo Schwierigkeiten liegen und an welchen Stellen man fachlichen Rat einholen sollte. Denn, so schreibt der Autor, geschehen 90 % der Rechtsverstöße aus fehlendem Bewusstsein dafür, dass ein Rechtsproblem überhaupt vorliegen könnte. Juristische Codes werden allgemein verständlich erklärt und mit Fallbeispielen, Hinweisen und Checklisten verdeutlicht. Das Buch ist voll mit Tipps und Achtungshinweisen. Viele Bilder und grafische Elemente verschönern das Lesen. Im Anhang gibt es ein Muster für Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele bei Facebook sowie eine Vorlage für Unternehmen, um Social-Media-Guidelines zu erarbeiten.

Juristendeutsch für jedermann

Thomas Schwenke erklärt Juristendeutsch ohne Juristendeutsch. Ganz so, wie er es schon einige Zeit auf verständliche und lesenswerte Art und Weise in seinem Blog spreerecht.de zusammen mit seinem Kollegen Sebastian Dramburg (auch Netzwerkpartner der medien-sprechstunde) tut. Dafür sei ihm an dieser Stelle ausdrücklich gedankt. Was aber nicht heißt, dass das Buch als Freizeitlektüre geeignet ist. Nein, die Materie bleibt anstrengend. Es erfordert Zeit, die Inhalte richtig zu verstehen und einzuordnen. Man sollte sich einige Grundregeln anlesen und dann das Buch immer wieder im Zweifel zur Hand nehmen. Hilfreich dafür ist der knappe Überblick in Kapitel 1 über die typischen rechtlichen Stolperfallen.

Klassisches versus Social Media-Marketing

Sehr gut finde ich den Vergleich zwischen traditionellem Marketing und Marketing im Social Media-Bereich zu Beginn des Buches. Hier wird klar, worum es geht. Stichpunkte sind:

  • Dialog statt Monolog
  • zergliederte statt homogene Kampagnen
  • schnelle versus langfristig geplante Kommunikation
  • Alltags- statt Marketingsprache…

Damit aber nicht genug, denn das Problem bei Social Media-Marketing ist, dass nicht nur die gleichen gesetzlichen Regeln wie beim traditionellen Marketing gelten, sondern noch der Datenschutz und die Nutzungsbedingungen der Plattformen beachtet werden wollen…

Thomas Schwenke will keinesfalls als juristische Spaßbremse herüberkommen. Dafür nutzt er die Kanäle selbst viel zu intensiv. Deshalb wohl schiebt er immer wieder Ermunterungen ein, sich wegen der gesetzlichen Regeln nicht vom Social Media-Marketing abhalten zu lassen.

Ansprüche durchsetzen

Kapitel 10 widmet sich ganz dem Bereich, wie man im Fall einer Abmahnung oder bei der Durchsetzung von Ansprüchen vorgehen sollte. Damit wird das Buch wirklich „rund“ für juristische Laien.

Das Krokodil

Und wer sich fragt, was das Krokodil auf dem Cover zu suchen hat, wird auf der letzten Seite fündig. Hierbei handelt es sich um einen Alligator mississippiensis, ein Echter Alligator und einer der ursprünglichsten Tiere, die sich im Laufe der Evolution kaum verändert haben. Was das im Zusammenhang mit Social Media-Marketing und Recht zu tun hat, kann hier nur vermutet werden: Der Alligator steht für das Recht, das sich trotz virulentem Wandel dank Social Media nur sehr langsam ändert und anpasst.

Einige Problemfelder herausgegriffen:

  • Immer wieder vergessen und doch für alle Auftritte geltend: Das rechtsgültige Impressum ist auch bei Twitter, Facebook und Google+ nötig.
  • Event-Fotos: Sie benötigen i.d.R. die Einwilligung der abgebildeten Personen.
  • Schleichwerbung: Es gibt eine schwarze Liste mit 30 unerlaubten Geschäftspraktiken, die man einfach mal zur Kenntnis nehmen sollte. (http://bit.ly/qW5AmJ)
  • Nutzertracking v.a. mit Google Analytics – eine Aufklärung der Besucher mit einer Datenschutzerklärung ist erforderlich: Muster unter spreerecht.de/datenschutz-generator. Und die Anonymisierung der IP-Adresse (IP-Masking) wird angeraten.

 

X